Beim Abschluss eines neuen Gasvertrags ist die Laufzeit eine der wichtigsten Stellschrauben. Zu kurz gedacht kann sie Sie in einen teuren Grundversorgungstarif entlassen – zu lang gedacht bindet sie Sie, wenn der Preis danach stark fällt. Wir erklären, was Sie wirklich wissen müssen.
Was bedeutet die Laufzeit konkret?
Die Vertragslaufzeit gibt an, wie lange Sie an einen Anbieter gebunden sind – in der Regel 12 oder 24 Monate. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag in der Regel nur außerordentlich kündigen (z.B. bei einer Preiserhöhung). Erst nach Ablauf der Laufzeit können Sie mit normaler Frist wechseln.
Die Preisgarantie ist davon zu unterscheiden: Sie gibt an, für wie lange Ihr Arbeitspreis und Grundpreis garantiert festgeschrieben sind. Preisgarantie und Laufzeit können voneinander abweichen.
Welche Laufzeiten gibt es?
Monatlich kündbare Tarife: Die flexibelste Option. Kein langer Vorlauf, kein Risiko. Allerdings haben diese Tarife oft einen höheren Arbeitspreis – und die Preise können vom Anbieter jederzeit angepasst werden.
12-Monats-Tarife: Der Standard. Sie sind für ein Jahr gebunden, erhalten aber meist eine Preisgarantie für diese Dauer. Nach Ablauf verlängern viele Tarife sich automatisch – worüber Sie rechtzeitig informiert werden müssen.
24-Monats-Tarife: Oft günstiger im Arbeitspreis, dafür längere Bindung. Sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass die Preise stabil bleiben oder steigen – riskant, wenn die Preise fallen.
Welche Laufzeit ist die richtige für mich?
Das hängt von Ihrer Situation ab:
- Sie planen einen Umzug: Wählen Sie einen monatlich kündbaren Tarif oder einen mit Umzugsklausel
- Sie wechseln bald zur Wärmepumpe: Kein langer Gasvertrag – lieber flexibel bleiben
- Sie sind langfristig sesshaft und die Preise sind gerade günstig: 24 Monate mit Preisgarantie können sinnvoll sein
- Sie möchten keine Gedanken daran verschwenden: 12 Monate, dann jährlich kurz vergleichen
Worauf müssen Sie bei der automatischen Verlängerung achten?
Viele Verträge verlängern sich nach Ablauf automatisch – oft um weitere 12 Monate. Ihr Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Sie rechtzeitig (mindestens 1 Monat vor Ablauf) darüber zu informieren. Nutzen Sie diesen Moment für einen kurzen Vergleich: Oft sind Neukunden bei anderen Anbietern günstiger als Bestandskunden bei Ihrem eigenen.
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht bei langen Laufzeiten?
Ja – wenn Ihr Anbieter den Preis erhöht, haben Sie das Recht, außerordentlich zu kündigen, auch wenn die Laufzeit noch nicht abgelaufen ist. Die Kündigungsfrist beträgt dann in der Regel vier Wochen ab Bekanntgabe der Erhöhung. Dieses Recht gilt auch bei als "gesetzlich bedingt" bezeichneten Erhöhungen, solange Ihr Endpreis steigt.
Unsere Erfahrung aus der Beratung: In der Beratung sehen wir häufig Kunden, die einen 24-Monats-Gasvertrag abgeschlossen haben – und danach auf eine Wärmepumpe umgestiegen sind. Dann haben sie noch 12 bis 18 Monate einen laufenden Gasvertrag für einen Anschluss, den sie kaum noch nutzen. Wer eine Wärmepumpe plant, sollte nie einen langen Gasvertrag abschließen oder zumindest auf eine Klausel für außerordentliche Kündigung bei Systemwechsel achten.
Sie möchten wissen, welche Gasvertrag-Laufzeit für Ihre aktuelle Situation sinnvoll ist? Wir beraten Sie kostenlos – einfach unten eintragen.
Jetzt persönliche und kostenlose Beratung anfragen
Kein Callcenter, kein Formular-Dschungel. Unser Team meldet sich zeitnah persönlich bei Ihnen.