Beim Gasvertrag wechseln gibt es eine Sache, die mehr schiefgeht als alles andere: die Fristen. Wer zu spät kündigt, sitzt ein weiteres Jahr beim gleichen Anbieter fest – manchmal zu deutlich teureren Konditionen nach der automatischen Verlängerung.

Die Standardkündigungsfrist: sechs Wochen

Die gesetzliche Mindestkündigungsfrist für Gasverträge beträgt sechs Wochen zum Vertragsende. Das bedeutet: Wenn Ihr Vertrag zum 31. Dezember endet, muss die Kündigung spätestens am 19. November beim Anbieter eingegangen sein.

Viele Verträge haben längere Fristen – das steht im Vertrag. Lesen Sie das nach oder rufen Sie beim Anbieter an.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

In der Regel verlängert sich der Vertrag automatisch – meist um ein weiteres Jahr. Sie sind dann bis zum nächsten Vertragsende gebunden, es sei denn, einer der folgenden Sonderfälle greift.

Sonderkündigungsrecht: Wenn der Anbieter die Preise erhöht

Erhöht Ihr Gasanbieter einseitig den Preis, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen – auch wenn die reguläre Frist noch nicht erreicht ist. Die Kündigung muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung erfolgen. Die Erhöhung muss mindestens sechs Wochen im Voraus angekündigt werden.

Wichtig: Prüfen Sie Ihre Post sorgfältig. Preiserhöhungsankündigungen werden oft in Begleitschreiben zur Jahresabrechnung versteckt – und viele Haushalte verpassen die Frist, weil sie den Brief nicht aufmerksam lesen.

Sonderkündigungsrecht beim Umzug

Wer umzieht, kann den Gasvertrag mit dem bisherigen Anbieter kündigen – sofern der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Das gilt auch bei einem Wechsel in eine Wohnung ohne Gasanschluss.

Wie läuft eine Kündigung konkret ab?

Die einfachste Methode: Sie schließen beim neuen Anbieter einen Vertrag ab. Dieser kündigt beim alten Anbieter in Ihrem Namen – das ist Standard und läuft vollautomatisch. Sie müssen nichts weiter tun.

Alternativ können Sie selbst schriftlich kündigen – per E-Mail oder Brief mit Beleg über den Eingang.

Den Vertrag selbst lesen klingt lästig. Aber zwei Minuten für die Kündigungsfrist sparen im Zweifel ein Jahr Mehrkosten.

Unsere Erfahrung aus der Beratung: Wir werden in der Beratung häufig gefragt, was passiert, wenn die Kündigungsfrist verpasst wurde. Die gute Nachricht: In vielen Fällen gibt es Auswege – etwa über Preiserhöhungsklauseln oder Sonderkündigungsrechte. Wer seine Situation mit uns bespricht, findet meistens einen Weg, früher als gedacht aus dem Vertrag zu kommen.

Weiterlesen: Gasvertrag wechseln – wann lohnt es sich? · Gasvertrag kündigen für die Wärmepumpe

Sie sind unsicher, ob Ihre Kündigungsfrist bereits läuft oder abgelaufen ist? Wir prüfen das kostenlos für Sie – einfach unten eintragen.

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