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    Symbolbild: Gasvertrag kündigen bei Preissenkung
    Symbolbild: Gasvertrag kündigen bei Preissenkung · Foto: Unsplash
    Stand: Mai 2026
    Das Wichtigste in Kürze

    Ihr Gasanbieter senkt die Preise – und schickt Ihnen ein Schreiben darüber. Das klingt nach guten Neuigkeiten. Aber viele Verbraucher wissen nicht: Genau dieses Schreiben gibt Ihnen das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen – auch wenn er eigentlich noch läuft. Und das kann sich lohnen, denn trotz Preissenkung kann ein anderer Anbieter noch deutlich günstiger sein.

    Sonderkündigungsrecht gilt auch bei Preissenkungen

    Das überrascht viele: Das Sonderkündigungsrecht nach § 41 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gilt bei jeder einseitigen Vertragsänderung durch den Anbieter – egal ob Preis rauf oder runter. Der Gesetzgeber hat das bewusst so geregelt: Jede Änderung der Konditionen gibt dem Kunden das Recht, den Vertrag neu zu bewerten.

    Was bedeutet das konkret?

    Wenn Ihr Gasanbieter Ihnen schriftlich mitteilt, dass er die Preise ab einem bestimmten Datum senkt, haben Sie ab Erhalt dieses Schreibens vier Wochen Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung.

    Wichtig: Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung, nicht mit dem Datum der Preisänderung. Handeln Sie also schnell, sobald das Schreiben eintrifft.

    Eine Preissenkung um 5 Prozent klingt nach einer guten Nachricht. Aber wenn ein anderer Anbieter 20 Prozent günstiger ist, haben Sie trotzdem zu viel gezahlt.

    Wann lohnt sich die Sonderkündigung trotz Preissenkung?

    Immer dann, wenn die Differenz zu günstigeren Tarifen größer ist als die Senkung Ihres Anbieters. Das ist häufiger der Fall als man denkt – besonders wenn Sie schon länger beim selben Anbieter sind und nie gewechselt haben.

    Als Faustregel: Wenn Ihr aktueller Preis nach der Senkung noch mehr als 2 Cent pro Kilowattstunde über dem günstigsten verfügbaren Tarif liegt, lohnt sich der Wechsel. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh entspricht das 300 Euro Unterschied pro Jahr.

    Wie kündige ich richtig?

    Was passiert mit der Gasversorgung nach der Kündigung?

    Keine Lücke, keine Unterbrechung. Bis ein neuer Anbieter liefert, springt der örtliche Grundversorger ein – das ist gesetzlich geregelt. Wählen Sie möglichst zeitgleich mit der Kündigung einen neuen Tarif, damit die Grundversorgung nur wenige Tage oder Wochen überbrückt.

    Wir helfen Ihnen dabei: Kündigung formulieren, neuen Tarif vergleichen, Wechsel begleiten – alles aus einer Hand, kostenlos.

    Unsere Erfahrung aus der Beratung: Wir sehen in der Beratung immer wieder Kunden, die bei einer Preissenkung ihres Gasanbieters einfach abwarten – dabei ist genau das der Moment, in dem ein Wechsel oft besonders lohnt. Viele Anbieter senken den Preis nur minimal, während günstigere Tarife auf dem Markt deutlich mehr Ersparnis bieten. Wer jetzt wechselt, sichert sich oft 20 bis 30 Prozent unter dem aktuellen Grundversorgungspreis.

    Weiterlesen: Gasvertrag kündigen – so geht's richtig · Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag · Gasvertrag wechseln 2026

    Häufige Fragen

    Nein, Sie müssen nicht kündigen – aber Sie können prüfen, ob ein anderer Anbieter trotz der Senkung noch günstiger ist. Eine Senkung ist kein Kündigungsgrund, sondern ein Anlass für einen Vergleich.
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    Ja – wenn Ihr Anbieter die Preise senkt, profitieren Sie automatisch ab dem Datum der Senkung. Sie müssen nichts aktiv tun.
    Dann lohnt sich der Wechsel trotzdem. Vergleichen Sie den neuen Preis Ihres Anbieters mit aktuellen Marktangeboten – oft sind Neukunden-Tarife anderer Anbieter noch attraktiver.

    Sie möchten prüfen, ob Sie bei Ihrer aktuellen Preissenkung ein Sonderkündigungsrecht haben? Wir schauen das gemeinsam mit Ihnen an – einfach unten eintragen.

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    Über den Autor Kevin Möckel ist Gründer von KM Operations (KM Capital Holding UG) und berät Privathaushalte unabhängig zu Strom-, Gas- und Wärmestrom-Verträgen. Mehr über KM Operations →