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    Symbolbild: Gasvertrag beim Umzug in der neuen Wohnung anmelden
    Symbolbild: Beim Umzug den Gasvertrag rechtzeitig anmelden · Foto: Unsplash
    Stand: Juni 2026
    Das Wichtigste in Kürze

    Wer keinen eigenen Gasvertrag abgeschlossen hat – oder dessen Vertrag ausgelaufen ist ohne dass etwas passiert ist – wird vom lokalen Grundversorger beliefert. Zu Grundversorgungspreisen. Und die sind fast immer erheblich teurer als das, was auf dem freien Markt möglich wäre.

    Wenn Ihre letzte Gasrechnung Sie überrascht hat, liegt die Ursache in vielen Fällen genau hier.

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    Müssen Sie beim Umzug überhaupt Gas anmelden?

    Nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, wie die Wärmeversorgung in Ihrer neuen Wohnung organisiert ist. Haben Sie einen eigenen Gaszähler – etwa in einem Einfamilienhaus oder einer Wohnung mit eigener Gastherme –, dann brauchen Sie einen eigenen Gasvertrag und müssen sich selbst darum kümmern.

    Wird das Gas dagegen zentral über die Nebenkosten abgerechnet (häufig in größeren Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung), kümmert sich Ihr Vermieter um den Liefervertrag. Sie zahlen das Gas dann anteilig über die Betriebskostenabrechnung und müssen nichts gesondert anmelden.

    Ziehen Sie in eine WG oder zu Ihrem Partner, wo bereits ein laufender Gasvertrag besteht, ist ebenfalls kein neuer Vertrag nötig. Im Zweifel hilft eine kurze Nachfrage beim Vermieter oder der Hausverwaltung: eigener Zähler oder zentrale Abrechnung?

    Ummelden oder einen neuen Vertrag abschließen?

    Wenn Sie einen eigenen Vertrag brauchen, gibt es zwei Wege. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr bisheriger Anbieter auch an Ihre neue Adresse liefert. Ist das der Fall, genügt oft eine einfache Adressänderung – der Vertrag läuft mit, Sie behalten Ihre Konditionen. Das nennt man Ummeldung.

    Liefert Ihr Anbieter dort nicht oder möchten Sie ohnehin wechseln, schließen Sie einen neuen Vertrag ab. Genau hier liegt eine Chance: Der Umzug ist der ideale Moment, die Tarife am neuen Wohnort zu vergleichen. Gaspreise unterscheiden sich je nach Netzgebiet, und ein guter Tarif spart über das Jahr spürbar gegenüber der Grundversorgung.

    Welche Fristen gelten beim Gas anmelden?

    Als Faustregel gilt: Kümmern Sie sich idealerweise zwei bis sechs Wochen vor dem Einzug um den Gasvertrag, damit Vertrags- und Abrechnungsdaten rechtzeitig stehen. Geben Sie Ihrem Anbieter dabei das genaue Einzugsdatum an.

    Haben Sie den Termin verpasst, ist das kein Beinbruch: Die Belieferung lässt sich in der Regel rückwirkend ab dem Einzugsdatum erfassen. Und selbst wenn Sie gar nichts tun, bleiben Sie nicht im Kalten – dann greift automatisch die Grundversorgung (dazu gleich mehr).

    Wichtig für Ihren alten Vertrag: Liefert Ihr bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht, haben Sie meist ein Sonderkündigungsrecht über die Umzugsklausel. Liefert er weiter, läuft der Vertrag normalerweise einfach an der neuen Adresse weiter.

    Diese Daten brauchen Sie für die Anmeldung

    Die Anmeldung selbst geht heute meist online und in wenigen Minuten. Bereithalten sollten Sie:

    Der mit Abstand wichtigste Punkt ist der Zählerstand am Einzugstag. Lesen Sie ihn ab und fotografieren Sie ihn am besten direkt. Versäumen Sie das, schätzt der Anbieter den Anfangsstand – und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß eher zu Ihren Ungunsten aus. Mit dem fotografierten Stand sind Sie auf der sicheren Seite, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.

    Die Grundversorgungsfalle vermeiden

    Wenn Sie beim Einzug keinen eigenen Tarif wählen, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Das ist gesetzlich als Auffangnetz gedacht und sorgt dafür, dass nie jemand ohne Gas dasteht. Der Haken: Die Grundversorgung gehört fast immer zu den teuersten Tarifen im Netzgebiet.

    Die gute Nachricht: Sie sind dort nicht gefangen. Die Grundversorgung hat nur zwei Wochen Kündigungsfrist und keine Mindestlaufzeit – Sie können also jederzeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Wer das gleich beim Umzug erledigt, spart sich die teuren Monate von Anfang an.

    Genau hier setzen wir an: Wir prüfen für Sie die Tarife an Ihrer neuen Adresse, finden einen passenden Vertrag und übernehmen den Wechsel – damit Sie nicht unnötig lange in der Grundversorgung zahlen. Kostenlos, unverbindlich und an keinen Anbieter gebunden.

    Häufige Fragen

    Nicht zwingend. Liefert Ihr bisheriger Anbieter auch an die neue Adresse, genügt oft eine Ummeldung per Adressänderung. Andernfalls schließen Sie einen neuen Vertrag – und der Umzug ist ohnehin ein guter Moment, die Tarife zu vergleichen.

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    Idealerweise zwei bis sechs Wochen vor dem Einzug, damit alle Daten rechtzeitig stehen. Wird es später, lässt sich die Belieferung meist rückwirkend ab dem Einzugsdatum erfassen.

    Dann greift automatisch die Grundversorgung Ihres örtlichen Versorgers. Sie haben also Gas und stehen nie ohne Versorgung da – zahlen aber in der Regel mehr als bei einem frei gewählten Tarif.

    Den Stand am Tag des Einzugs. Lesen Sie ihn ab und fotografieren Sie ihn am besten – sonst schätzt der Anbieter den Anfangsstand, und das fällt meist zu Ihren Ungunsten aus.

    Das hängt von der Heizung ab. Haben Sie einen eigenen Gaszähler, kümmern Sie sich selbst. Wird das Gas zentral über die Nebenkosten abgerechnet, übernimmt das der Vermieter.

    Wenn Ihr bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht beliefert, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht über die Umzugsklausel. Liefert er weiter, läuft der Vertrag normalerweise einfach mit um.

    Name und neue Adresse, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand sowie eine Einschätzung Ihres Jahresverbrauchs – diese wird üblicherweise über die Wohnungsgröße abgeschätzt.

    Gerade umgezogen und noch in der teuren Grundversorgung? Wir finden den passenden Tarif für Ihre neue Adresse – einfach unten eintragen und wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.

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    Geben Sie Ihren aktuellen Abschlag ein – das Sparpotenzial durch einen Anbieterwechsel wird sofort berechnet.

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    Ihre Eingaben werden übernommen. Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein – wir melden uns mit einer genauen Berechnung. Kostenlos und unverbindlich.

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