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    Symbolbild: Stromvertrag als Mieter
    Symbolbild: Stromvertrag als Mieter · Foto: Unsplash
    Stand: Mai 2026
    Das Wichtigste in Kürze

    Viele Mieter glauben, sie hätten beim Strom keine Wahl. Der Vermieter bestimmt das, oder der Grundversorger ist automatisch zuständig – so die verbreitete Annahme. Beides stimmt nicht. Als Mieter haben Sie in Deutschland das Recht, Ihren Stromanbieter frei zu wählen.

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    Was Mieter beim Stromvertrag dürfen – und was nicht

    Der Strom läuft über Ihren eigenen Zähler? Dann dürfen Sie Ihren Anbieter frei wählen. Der Vermieter kann das nicht verbieten – das ist gesetzlich verankert. Er kann lediglich verlangen, dass der Zählerkasten nicht verändert wird, was bei einem Anbieterwechsel nie der Fall ist.

    Ausnahme: Mieterstrom-Modelle, bei denen der Vermieter Strom aus einer eigenen Solaranlage direkt an die Mieter liefert. Hier gelten besondere Regelungen. Diese Modelle sind aber noch die Ausnahme.

    Wie ein Wechsel als Mieter konkret funktioniert

    1. Aktuellen Vertrag prüfen: Wann läuft er aus? Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist? In der Regel reichen 6 Wochen Vorlauf.
    2. Jahresverbrauch kennen: Er steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Mit dieser Zahl lässt sich gut vergleichen.
    3. Angebote vergleichen lassen: Wir übernehmen das für Sie – und weisen auf Klauseln hin, die auf dem ersten Blick gut aussehen, auf den zweiten aber nicht.
    4. Wechsel beauftragen: Der neue Anbieter kündigt beim alten in Ihrem Namen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

    Worauf man als Mieter besonders achten sollte

    Grundversorgung ist teuer: Wer keinen eigenen Vertrag hat, wird automatisch vom lokalen Grundversorger beliefert – zum Grundversorgungstarif. Dieser ist fast immer einer der teuersten auf dem Markt. Ein Wechsel lohnt sich hier besonders schnell.

    Lockvogelangebote: Günstige Einführungspreise, die nach einem Jahr stark steigen. Wir achten beim Vergleich auf die Konditionen nach der Laufzeit – nicht nur auf den Einstiegspreis.

    Vertragslaufzeit: Jahresverträge mit automatischer Verlängerung sind Standard. Wir behalten das für Sie im Blick und wechseln auf Wunsch jährlich zum günstigsten Tarif.

    Was mit dem Gas ist

    Dasselbe gilt für Gas, wenn Sie als Mieter direkt einen Gasvertrag haben. In manchen Mietkonstellationen läuft die Heizung aber über eine Zentralanlage – dann liegt das in der Hand des Vermieters.

    Als Mieter haben Sie mehr Kontrolle über Ihre Energiekosten als viele denken. Man muss nur wissen, wo man anfangen kann.

    Wir helfen Mietern und Eigenheimbesitzern gleichermaßen beim Anbieterwechsel – und kümmern uns auf Wunsch jährlich darum, dass Sie immer beim günstigsten Tarif sind. Mehr dazu in unserem Artikel Stromkosten senken ohne große Investition.

    Unsere Erfahrung aus der Beratung: Viele Mieter, die zu uns in die Beratung kommen, glauben, sie seien an den Stromanbieter ihres Vermieters gebunden. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Nur beim Mieterstrom-Modell gibt es Einschränkungen – und auch dort haben Sie Rechte. In den allermeisten Mietverhältnissen können Sie den Stromanbieter komplett frei wählen, ohne Ihren Vermieter zu informieren.

    Häufige Fragen

    Ja – grundsätzlich haben Mieter das Recht auf freie Anbieterwahl. Ausnahme: Mieterstrom-Modelle, bei denen der Vermieter Solarstrom direkt liefert. Hier gibt es Sonderregelungen.
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    Nein – der Stromvertrag läuft auf Ihren Namen und ist Ihre Privatsache. Sie müssen den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen oder ihn informieren.
    Sie kündigen Ihren Vertrag zum Auszugsdatum und teilen dem Anbieter Ihren Auszugszählerstand mit. Der neue Mieter schließt dann einen eigenen Vertrag ab.
    Nein – der Strompreis hängt vom gewählten Tarif ab, nicht vom Mietstatus. Als Mieter können Sie genauso günstige Tarife abschließen wie Eigentümer.

    Weiterlesen: Stromvertrag beim Umzug · Stromvertrag abschließen

    Sie möchten als Mieter Ihren Stromvertrag wechseln und wissen, worauf Sie achten müssen? Wir helfen Ihnen dabei – einfach unten eintragen.

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    KM
    Über den Autor Kevin Möckel ist Gründer von KM Operations (KM Capital Holding UG) und berät Privathaushalte unabhängig zu Strom-, Gas- und Wärmestrom-Verträgen. Mehr über KM Operations →