- Der Stromvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod – die Erben treten per Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) in den laufenden Vertrag ein.
- In der Grundversorgung ist eine Kündigung mit zwei Wochen Frist möglich; viele Sonderverträge räumen im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht ein.
- Wer in der Wohnung bleibt, meldet um (Vertrag auf den eigenen Namen) – wer auflöst, kündigt zum Übergabe- oder Auszugsdatum.
- Entscheidend ist der Zählerstand am Todes- bzw. Übergabetag – er trennt die Kosten sauber.
- Kosten bis zum Todestag trägt der Nachlass, danach zahlt, wer den Strom tatsächlich verbraucht.
- Für die Meldung braucht der Versorger meist die Sterbeurkunde (Kopie), die Kundennummer und den Zählerstand.
Ein Todesfall bringt viel Organisatorisches mit sich – und mittendrin steckt eine Frage, an die zunächst kaum jemand denkt: Was passiert mit dem Stromvertrag? Anders als viele annehmen, erlischt er nicht mit dem Tod. Er läuft weiter, und die Erben rücken automatisch in die Position des Vertragspartners. Wer hier ein paar Wochen zu spät reagiert, zahlt schnell für Strom, den niemand mehr nutzt.
Mehr erfahren →Was im Todesfall mit dem Stromvertrag passiert
Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – und damit auch laufende Verträge – im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Stromliefervertrag bleibt also bestehen; aus dem verstorbenen Kunden werden rechtlich die Erben. Der Versorger liefert weiter und stellt weiter in Rechnung, bis jemand aktiv ummeldet oder kündigt.
Das ist auch der häufigste teure Irrtum: Niemand meldet sich beim Anbieter, der Vertrag läuft im Hintergrund weiter – inklusive Grundpreis. Erst eine ausdrückliche Meldung beendet oder überträgt den Vertrag.
Ummelden oder kündigen – welcher Weg passt?
Welcher Schritt richtig ist, hängt allein davon ab, was mit der Wohnung passiert:
- Jemand bleibt in der Wohnung (Ehe-/Lebenspartner, ein Erbe zieht ein): Hier ist Ummelden der richtige Weg. Der Zähler bleibt, der Vertrag wird auf den neuen Namen übertragen – ein guter Moment, um gleich den Tarif zu prüfen.
- Die Wohnung wird aufgelöst, verkauft oder zurückgegeben: Dann wird zum Übergabe- bzw. Auszugsdatum gekündigt und der Zähler an Vermieter, Käufer oder Nachmieter übergeben.
In beiden Fällen gilt: Den Zählerstand zum Stichtag notieren (am besten mit Foto und Datum). Er ist die Grundlage für eine korrekte Schlussabrechnung.
Sonderkündigungsrecht und Fristen im Todesfall
Grundversorgung: Befindet sich der Haushalt in der Grundversorgung, können Sie mit einer Frist von rund zwei Wochen kündigen. Das ist der einfachste Fall.
Sondervertrag: Viele Anbieter sehen für den Todesfall in ihren AGB ein Sonderkündigungsrecht vor oder zeigen sich kulant. Besteht keine solche Regelung, läuft der Vertrag grundsätzlich bis zum regulären Ende weiter – bei einer Haushaltsauflösung lässt sich aber meist eine Lösung finden. Ein kurzer Blick in die AGB oder ein Anruf beim Anbieter schafft Klarheit.
Wichtig: Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und den Zählerstand sowie das gewünschte Vertragsende nennen.
Wer zahlt den Strom? Nachlass, Erben und Haftung
Die Kosten bis zum Todestag gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten – sie trägt also der Nachlass bzw. tragen die Erben. Für den Verbrauch danach zahlt, wer den Strom tatsächlich nutzt: bleibt jemand in der Wohnung, läuft das idealerweise über einen neuen Vertrag auf dessen Namen.
Wer das Erbe ausschlägt (Frist: sechs Wochen, § 1944 BGB), tritt nicht in den Vertrag ein. Sind die Schulden höher als der Nachlass, lässt sich die Haftung der Erben unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachlass beschränken. Das ist allerdings eine erbrechtliche Frage – im Zweifel anwaltlich klären.
Schritt für Schritt: Stromvertrag im Todesfall regeln
- Zählerstand ablesen und mit Datum notieren – am besten ein Foto machen.
- Versorger informieren (schriftlich), mit Kundennummer und einer Kopie der Sterbeurkunde.
- Entscheiden: ummelden (jemand bleibt) oder kündigen (Auflösung)?
- Bei Ummeldung: Vertrag auf den eigenen Namen übertragen und direkt den Tarif prüfen – die Grundversorgung ist fast immer teurer als nötig.
- Schlussrechnung prüfen: Stimmt der Abrechnungszeitraum bis zum Stichtag? Ist der gemeldete Zählerstand korrekt übernommen?
- Bei Auflösung: Zähler zum Übergabedatum an Vermieter, Käufer oder Nachmieter übergeben und die Abmeldung bestätigen lassen.
Häufige Fehler, die unnötig Geld kosten
- Zu spät reagiert: Der Vertrag läuft samt Grundpreis weiter, obwohl niemand mehr Strom nutzt.
- Zählerstand nicht dokumentiert: Der Versorger schätzt – oft zu hoch, und der Streit um die Nachzahlung ist programmiert.
- In die Grundversorgung gerutscht: Nach einer Ummeldung ohne Tarifwahl landet man im teuersten Tarif.
- Mündlich gekündigt: Ohne schriftlichen Nachweis fehlt im Zweifel der Beleg.
Im Trauerfall ist Bürokratie das Letzte, womit man sich befassen möchte. Ein klar notierter Zählerstand und ein kurzer Brief an den Versorger ersparen später den meisten Ärger.
Wir helfen Hinterbliebenen, den Stromvertrag im Todesfall unkompliziert zu regeln – ummelden oder kündigen, Zählerstand und Schlussrechnung im Blick. Verwandte Situationen erklären wir auch im Artikel Stromvertrag bei Trennung & Auszug: Wer zahlt?.
Unsere Erfahrung aus der Beratung: Der häufigste Streitpunkt sind Nachzahlungen, weil der Zählerstand am Todestag fehlt und der Versorger schätzt. Wer den Stand früh dokumentiert und kurz schriftlich meldet, hat die Sache meist in wenigen Tagen geregelt – und vermeidet, dass ein längst leerer Haushalt weiter Grundpreis zahlt.
Häufige Fragen
Weiterlesen: Stromvertrag bei Trennung & Auszug · Stromvertrag ohne Zählernummer
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