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    Symbolbild: Stromvertrag im Todesfall regeln
    Symbolbild: Vertragsangelegenheiten im Todesfall · Foto: Unsplash
    Stand: Juni 2026
    Das Wichtigste in Kürze

    Ein Todesfall bringt viel Organisatorisches mit sich – und mittendrin steckt eine Frage, an die zunächst kaum jemand denkt: Was passiert mit dem Stromvertrag? Anders als viele annehmen, erlischt er nicht mit dem Tod. Er läuft weiter, und die Erben rücken automatisch in die Position des Vertragspartners. Wer hier ein paar Wochen zu spät reagiert, zahlt schnell für Strom, den niemand mehr nutzt.

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    Was im Todesfall mit dem Stromvertrag passiert

    Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen – und damit auch laufende Verträge – im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Stromliefervertrag bleibt also bestehen; aus dem verstorbenen Kunden werden rechtlich die Erben. Der Versorger liefert weiter und stellt weiter in Rechnung, bis jemand aktiv ummeldet oder kündigt.

    Das ist auch der häufigste teure Irrtum: Niemand meldet sich beim Anbieter, der Vertrag läuft im Hintergrund weiter – inklusive Grundpreis. Erst eine ausdrückliche Meldung beendet oder überträgt den Vertrag.

    Ummelden oder kündigen – welcher Weg passt?

    Welcher Schritt richtig ist, hängt allein davon ab, was mit der Wohnung passiert:

    In beiden Fällen gilt: Den Zählerstand zum Stichtag notieren (am besten mit Foto und Datum). Er ist die Grundlage für eine korrekte Schlussabrechnung.

    Sonderkündigungsrecht und Fristen im Todesfall

    Grundversorgung: Befindet sich der Haushalt in der Grundversorgung, können Sie mit einer Frist von rund zwei Wochen kündigen. Das ist der einfachste Fall.

    Sondervertrag: Viele Anbieter sehen für den Todesfall in ihren AGB ein Sonderkündigungsrecht vor oder zeigen sich kulant. Besteht keine solche Regelung, läuft der Vertrag grundsätzlich bis zum regulären Ende weiter – bei einer Haushaltsauflösung lässt sich aber meist eine Lösung finden. Ein kurzer Blick in die AGB oder ein Anruf beim Anbieter schafft Klarheit.

    Wichtig: Eine Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen und den Zählerstand sowie das gewünschte Vertragsende nennen.

    Wer zahlt den Strom? Nachlass, Erben und Haftung

    Die Kosten bis zum Todestag gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten – sie trägt also der Nachlass bzw. tragen die Erben. Für den Verbrauch danach zahlt, wer den Strom tatsächlich nutzt: bleibt jemand in der Wohnung, läuft das idealerweise über einen neuen Vertrag auf dessen Namen.

    Wer das Erbe ausschlägt (Frist: sechs Wochen, § 1944 BGB), tritt nicht in den Vertrag ein. Sind die Schulden höher als der Nachlass, lässt sich die Haftung der Erben unter bestimmten Voraussetzungen auf den Nachlass beschränken. Das ist allerdings eine erbrechtliche Frage – im Zweifel anwaltlich klären.

    Schritt für Schritt: Stromvertrag im Todesfall regeln

    1. Zählerstand ablesen und mit Datum notieren – am besten ein Foto machen.
    2. Versorger informieren (schriftlich), mit Kundennummer und einer Kopie der Sterbeurkunde.
    3. Entscheiden: ummelden (jemand bleibt) oder kündigen (Auflösung)?
    4. Bei Ummeldung: Vertrag auf den eigenen Namen übertragen und direkt den Tarif prüfen – die Grundversorgung ist fast immer teurer als nötig.
    5. Schlussrechnung prüfen: Stimmt der Abrechnungszeitraum bis zum Stichtag? Ist der gemeldete Zählerstand korrekt übernommen?
    6. Bei Auflösung: Zähler zum Übergabedatum an Vermieter, Käufer oder Nachmieter übergeben und die Abmeldung bestätigen lassen.

    Häufige Fehler, die unnötig Geld kosten

    Im Trauerfall ist Bürokratie das Letzte, womit man sich befassen möchte. Ein klar notierter Zählerstand und ein kurzer Brief an den Versorger ersparen später den meisten Ärger.

    Wir helfen Hinterbliebenen, den Stromvertrag im Todesfall unkompliziert zu regeln – ummelden oder kündigen, Zählerstand und Schlussrechnung im Blick. Verwandte Situationen erklären wir auch im Artikel Stromvertrag bei Trennung & Auszug: Wer zahlt?.

    Unsere Erfahrung aus der Beratung: Der häufigste Streitpunkt sind Nachzahlungen, weil der Zählerstand am Todestag fehlt und der Versorger schätzt. Wer den Stand früh dokumentiert und kurz schriftlich meldet, hat die Sache meist in wenigen Tagen geregelt – und vermeidet, dass ein längst leerer Haushalt weiter Grundpreis zahlt.

    Häufige Fragen

    Nein. Der Vertrag läuft weiter; die Erben treten nach § 1922 BGB in den Vertrag ein. Erst eine Kündigung oder Ummeldung beendet bzw. überträgt ihn.
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    In der Grundversorgung können Sie mit rund zwei Wochen Frist kündigen. Viele Sonderverträge sehen für den Todesfall ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht vor – ein Blick in die AGB oder ein Anruf beim Anbieter klärt das.
    Kosten bis zum Todestag trägt der Nachlass. Danach zahlt, wer den Strom verbraucht – also meist die Person, die in der Wohnung bleibt, über einen Vertrag auf ihren Namen.
    In der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde, die Kundennummer der verstorbenen Person und den Zählerstand zum Stichtag (Todes- bzw. Übergabetag).

    Weiterlesen: Stromvertrag bei Trennung & Auszug · Stromvertrag ohne Zählernummer

    Sie müssen einen Stromvertrag im Todesfall regeln und sind unsicher, ob ummelden oder kündigen besser ist? Wir unterstützen Sie kostenlos – einfach unten eintragen.

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    Über den Autor Kevin Möckel ist Gründer von KM Operations (KM Capital Holding UG) und berät Privathaushalte unabhängig zu Strom- und Gasverträgen, Wärmepumpen und Photovoltaik. Mehr über KM Operations →