Wenn eine Beziehung endet und einer der Partner auszieht, ist der Stromvertrag selten das erste Thema – aber er kann schnell zum Problem werden. Offene Forderungen, ungeklärte Haftung oder ein Vertrag, der weiterläuft obwohl niemand mehr die Wohnung nutzt: Das sind Situationen, die wir in der Beratung regelmäßig erleben.

Unsere Leistung: Energieberatung

Wir vergleichen Strom- und Gastanife für Sie – kostenlos und persönlich.

Mehr erfahren →

Fall 1: Der Stromvertrag läuft nur auf einen Partner

Das ist der häufigste Fall. Der Vertragsinhaber ist allein rechtlich verantwortlich – unabhängig davon, ob er noch in der Wohnung wohnt oder nicht.

Wenn der Vertragsinhaber auszieht: Der Vertrag läuft weiter – und der Vertragsinhaber zahlt weiterhin, auch wenn er die Wohnung nicht mehr nutzt. Lösung: Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder Übertragung auf den verbleibenden Partner.

Wenn der Nicht-Vertragsinhaber auszieht: Kein direktes Problem. Der verbleibende Partner ist ohnehin Vertragsinhaber und macht einfach weiter.

Fall 2: Der Vertrag läuft auf beide Partner

Bei gemeinsamen Verträgen haften beide Partner gesamtschuldnerisch – das bedeutet, der Anbieter kann von jedem von beiden den vollen offenen Betrag einfordern, unabhängig davon, wer tatsächlich Strom verbraucht hat.

Wichtig: Auch nach dem Auszug bleibt die Haftung bestehen, bis der Vertrag offiziell geändert oder gekündigt wird. Ein formloser Auszug beendet die Haftung nicht.

Wie übertrage ich den Stromvertrag auf den verbleibenden Partner?

Das ist einfacher als viele denken. Sie kontaktieren Ihren Anbieter und beantragen eine Vertragsübernahme. Der neue Vertragsinhaber muss zustimmen und eine Bonitätsprüfung bestehen. In der Regel dauert das wenige Tage.

Alternativ kann der ausziehende Partner kündigen und der verbleibende Partner schließt einen neuen – oft günstigeren – Vertrag ab. Das ist sogar die bessere Lösung, weil man dabei gleich den Markt vergleichen kann.

Was passiert mit dem Stromvertrag bei leerem Objekt?

Wenn beide ausziehen und die Wohnung leersteht, fällt die Versorgung automatisch in die Grundversorgung des lokalen Netzbetreibers – das ist der teuerste Tarif. Um das zu vermeiden: Kündigen Sie aktiv und melden Sie den Leerstand dem Netzbetreiber.

Checkliste beim Auszug

Kann ich bei Auszug den Vertrag sofort kündigen?

Nicht immer – das hängt von der Vertragslaufzeit ab. Viele Tarife haben eine Kündigungsfrist von 4 bis 6 Wochen. Bei einem Umzug ins Ausland oder in bestimmten Härtefällen gibt es jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen oder fragen Sie direkt beim Anbieter nach.

Aus unseren Beratungen wissen wir: In der Beratung begegnen uns regelmäßig Fälle, in denen nach einer Trennung monatelang niemand den Stromvertrag angepasst hat – und dann beide Partner Mahnungen für Abschläge einer Wohnung bekommen, in der keiner mehr lebt. Besonders heikel wird es, wenn ein Partner die Abschläge einstellt ohne zu kündigen. Das führt zu Mahnverfahren und Schufa-Einträgen, obwohl der andere Partner längst ausgezogen ist. Wer beim Auszug 30 Minuten investiert, vermeidet monatelangen Ärger.

Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Stromvertrag bei einem Auszug oder einer Trennung sauber regeln – und dabei vielleicht gleich auf einen günstigeren Tarif wechseln? Wir helfen Ihnen kostenlos weiter – einfach unten eintragen.

Jetzt persönliche und kostenlose Beratung anfragen

Kein Callcenter, kein Formular-Dschungel. Unser Team meldet sich zeitnah persönlich bei Ihnen.

Interesse (Mehrfachauswahl möglich) *

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung verwenden. Keine Weitergabe. Pflichtfelder mit *.