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    Symbolbild: Stromvertrag auf eine andere Person umschreiben
    Symbolbild: Vertragsübernahme beim Stromvertrag · Foto: Unsplash
    Stand: Juli 2026
    Das Wichtigste in Kürze

    Wir übernehmen die Umschreibung für Sie – kostenlos

    Formular suchen, Zählerstand melden, Bestätigung nachhalten: Das müssen Sie nicht selbst tun. Wir regeln die Vertragsübernahme mit dem Versorger – und prüfen dabei gleich, ob sich ein besserer Tarif lohnt.

    Der Stromvertrag läuft auf eine Person – nicht auf eine Wohnung. Zieht der Vertragsinhaber aus, trennt sich ein Paar oder stirbt ein Angehöriger, passt der Vertrag plötzlich nicht mehr zur Realität. Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt er sich auf eine andere Person umschreiben, ohne dass der Strom auch nur eine Minute ausfällt. Wer die Spielregeln kennt, erledigt das in einem Schreiben.

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    Was „Stromvertrag umschreiben" rechtlich bedeutet

    Juristisch ist die Umschreibung eine Vertragsübernahme: Eine neue Person tritt vollständig in den bestehenden Liefervertrag ein – mit demselben Tarif, derselben Preisgarantie und derselben Restlaufzeit. Damit das wirksam wird, müssen alle drei Beteiligten zustimmen: der Versorger, der bisherige und der neue Vertragspartner.

    Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Anspruch auf Umschreibung gibt es nicht. Die meisten Versorger machen es trotzdem unkompliziert möglich und halten dafür eigene Formulare bereit („Vertragsübernahme", „Umschreibung" oder „Wechsel des Vertragspartners"). Lehnt der Anbieter ab, bleibt immer der zweite Weg: Der bisherige Inhaber kündigt, die neue Person schließt einen eigenen Vertrag ab.

    Nicht verwechseln: Beim Ummelden bleibt die Person gleich und die Adresse ändert sich (Umzug). Beim Umschreiben bleibt die Entnahmestelle gleich und die Person ändert sich. Versorger nutzen die Begriffe leider nicht einheitlich – entscheidend ist, was passieren soll.

    Umschreiben oder neu abschließen – was ist besser?

    Bevor Sie das Übernahmeformular ausfüllen, lohnt ein kurzer Blick auf den bestehenden Tarif. Denn die Übernahme konserviert alles – auch einen schlechten Preis.

    Ein Zwischenweg ist ebenfalls möglich: erst übernehmen (damit nichts unterbrochen wird), dann in Ruhe vergleichen und regulär wechseln.

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    Fall 1: Trennung – Vertrag auf die Partnerin oder den Partner übertragen

    Der häufigste Fall aus unserer Beratung: Ein Paar trennt sich, eine Person zieht aus – aber der Stromvertrag läuft weiter auf den Namen der Person, die geht. Das ist riskant, denn es haftet, wer im Vertrag steht, nicht, wer die Wohnung nutzt. Zahlt die verbleibende Person nicht, mahnt der Versorger den Vertragsinhaber.

    Die Lösung: Der Vertrag wird zum Auszugsdatum auf die bleibende Person umgeschrieben – oder gekündigt, damit sie selbst neu abschließt. Beide Wege beginnen gleich: Zählerstand am Übergabetag ablesen (Foto mit Datum), dann gemeinsam beim Versorger melden. Ausführlich behandeln wir die Trennungs-Situation im Artikel Stromvertrag bei Trennung & Auszug: Wer zahlt?

    Fall 2: Todesfall – den Vertrag eines Angehörigen übernehmen

    Stirbt der Vertragspartner, endet der Vertrag nicht automatisch: Die Erben treten per Gesamtrechtsnachfolge in den laufenden Vertrag ein (§ 1922 BGB). Wer in der Wohnung bleibt – etwa die Witwe oder der Witwer –, lässt den Vertrag am besten auf den eigenen Namen umschreiben. Der Versorger braucht dafür in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde, die Kundennummer und den Zählerstand.

    Wird der Haushalt aufgelöst, ist stattdessen die Kündigung der richtige Weg: In der Grundversorgung geht das jederzeit mit zwei Wochen Frist (§ 20 Abs. 1 StromGVV); bei Sonderverträgen zeigen sich viele Anbieter im Todesfall kulant. Alle Details dazu im Artikel Stromvertrag bei Todesfall: ummelden, kündigen, wer zahlt?

    Fall 3: Nachmieter – kann ich meinen Vertrag „weitergeben"?

    Beim Auszug liegt der Gedanke nahe, den Stromvertrag einfach dem Nachmieter zu überlassen. Möglich ist das nur als echte Vertragsübernahme – also wieder nur, wenn Versorger, Sie und der Nachmieter zustimmen. In der Praxis ist das die Ausnahme, denn meist will der Nachmieter selbst wählen.

    Der übliche Weg beim Umzug: Sie nehmen Ihren Vertrag an die neue Adresse mit – oder kündigen. Kann der Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht zu gleichen Konditionen weiterbeliefern, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Und keine Sorge um die neue Wohnung: Wer dort Strom entnimmt, wird automatisch von der Grundversorgung aufgefangen – sollte aber zügig in einen eigenen, günstigeren Tarif wechseln. Mehr dazu: Stromvertrag nach Umzug – das ist zu beachten

    So läuft die Umschreibung Schritt für Schritt

    1. Zählerstand am Stichtag ablesen und mit Datum fotografieren – er trennt die Abrechnung zwischen altem und neuem Vertragspartner.
    2. Kundennummer und Zählernummer heraussuchen (beides steht auf der letzten Jahresabrechnung).
    3. Versorger kontaktieren und nach dem Formular zur Vertragsübernahme fragen – oder den Mustertext unten verwenden.
    4. Beide unterschreiben: bisheriger und neuer Vertragspartner. Im Todesfall ersetzt die Sterbeurkunde die Unterschrift der verstorbenen Person.
    5. Schriftliche Bestätigung mit Übernahmedatum abwarten – bis dahin haftet der bisherige Inhaber weiter.
    6. Abschlag und Bankverbindung neu einrichten und die nächste Abrechnung gegen den Stichtags-Zählerstand prüfen.

    Mustertext: Stromvertrag auf eine andere Person umschreiben

    Diesen Text können Sie direkt übernehmen – per E-Mail oder Brief an den Versorger:

    Kundennummer: [Kundennummer] · Entnahmestelle: [Adresse], Zählernummer [Zählernummer]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit bitten wir, den bestehenden Stromliefervertrag zum [Datum] von [Name bisherige:r Vertragspartner:in] auf [Name, Geburtsdatum, E-Mail/Telefon der neuen Vertragspartnerin bzw. des neuen Vertragspartners] zu übertragen. Der Zählerstand am Übertragungstag beträgt [Zählerstand]. Alle Vertragskonditionen sollen unverändert fortgelten.

    Bitte bestätigen Sie die Vertragsübernahme schriftlich und passen Sie die Abschlags- und Zahlungsdaten entsprechend an.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Unterschrift bisherige:r Vertragspartner:in] · [Unterschrift neue:r Vertragspartner:in]

    Im Todesfall passen Sie den zweiten Absatz an: „…den Stromliefervertrag der verstorbenen [Name] zum [Datum] auf mich als Erbin/Erben zu übertragen. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt bei."

    Häufige Fehler bei der Umschreibung

    Eine Umschreibung ist kein Hexenwerk: ein Schreiben, zwei Unterschriften, ein Zählerstand. Teuer wird es nur, wenn niemand sie anstößt – oder wenn ein schlechter Tarif ungeprüft weiterläuft.

    Wir übernehmen die Umschreibung, Kündigung oder Neuanmeldung komplett für Sie – inklusive Tarif-Check, damit die neue Vertragspartnerin oder der neue Vertragspartner nicht in einem überteuerten Tarif landet. Die passenden Ratgeber für Ihre Situation: Trennung & Auszug · Todesfall · Umzug.

    Unsere Erfahrung aus der Beratung: Die meisten Umschreibungs-Anfragen kommen nach einer Trennung – oft erst Monate später, wenn die erste Mahnung beim ausgezogenen Partner landet. Wer den Vertrag direkt zum Auszug umschreibt oder kündigt und den Zählerstand fotografiert, erspart sich genau diesen Ärger. Und: Die Umschreibung ist der beste Moment, den Tarif einmal ehrlich zu vergleichen – die neue Person ist schließlich Neukunde.

    Häufige Fragen

    Nur mit Zustimmung aller Beteiligten: Versorger, bisheriger und neuer Vertragspartner müssen der Vertragsübernahme zustimmen. Viele Anbieter haben dafür eigene Formulare – einen gesetzlichen Anspruch auf Umschreibung gibt es aber nicht.
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    Bei den meisten Versorgern ist die Umschreibung kostenlos – es ändert sich nur der Vertragspartner, Tarif und Konditionen laufen unverändert weiter.
    Rückstände aus der Zeit vor der Übernahme betreffen grundsätzlich den bisherigen Vertragspartner. Halten Sie den Zählerstand am Stichtag und die Regelung zu Altforderungen schriftlich fest – dann gibt es später nichts zu streiten.
    Ummelden heißt: gleiche Person, neue Adresse (Umzug). Umschreiben heißt: gleiche Entnahmestelle, neue Person (Vertragsübernahme). Versorger nutzen die Begriffe nicht einheitlich – entscheidend ist, was passieren soll.
    Erben treten automatisch in den Vertrag ein (§ 1922 BGB). Wer in der Wohnung bleibt, kann den Vertrag auf sich umschreiben lassen oder neu abschließen; in der Grundversorgung ist mit zwei Wochen Frist kündbar (§ 20 StromGVV).

    Weiterlesen: Stromvertrag bei Trennung & Auszug · Stromvertrag bei Todesfall · Stromvertrag ohne Zählernummer

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    Über den Autor Kevin Möckel ist Gründer von KM Operations (KM Capital Holding UG) und berät Privathaushalte unabhängig zu Strom-, Gas- und Wärmestrom-Verträgen. Mehr über KM Operations →