- „Umschreiben" heißt rechtlich Vertragsübernahme: Der Vertrag läuft unverändert weiter, nur der Vertragspartner wechselt – nötig ist die Zustimmung von Versorger, bisherigem und neuem Inhaber.
- Einen Anspruch darauf gibt es nicht: Lehnt der Versorger ab, bleibt der Weg über Kündigung und Neuabschluss.
- Neu abschließen ist oft günstiger: Die neue Person kann Neukundenkonditionen nutzen, statt einen teuren Alttarif zu übernehmen.
- Zählerstand am Stichtag dokumentieren (Foto mit Datum) – er trennt die Abrechnung sauber zwischen alt und neu.
- Bei Trennung gilt: Es haftet, wer im Vertrag steht – nicht, wer in der Wohnung wohnt. Deshalb früh umschreiben oder kündigen.
- Im Todesfall treten die Erben automatisch ein (§ 1922 BGB); Ummeldung oder Kündigung regelt den Vertrag.
Wir übernehmen die Umschreibung für Sie – kostenlos
Formular suchen, Zählerstand melden, Bestätigung nachhalten: Das müssen Sie nicht selbst tun. Wir regeln die Vertragsübernahme mit dem Versorger – und prüfen dabei gleich, ob sich ein besserer Tarif lohnt.
Der Stromvertrag läuft auf eine Person – nicht auf eine Wohnung. Zieht der Vertragsinhaber aus, trennt sich ein Paar oder stirbt ein Angehöriger, passt der Vertrag plötzlich nicht mehr zur Realität. Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt er sich auf eine andere Person umschreiben, ohne dass der Strom auch nur eine Minute ausfällt. Wer die Spielregeln kennt, erledigt das in einem Schreiben.
Mehr erfahren →Was „Stromvertrag umschreiben" rechtlich bedeutet
Juristisch ist die Umschreibung eine Vertragsübernahme: Eine neue Person tritt vollständig in den bestehenden Liefervertrag ein – mit demselben Tarif, derselben Preisgarantie und derselben Restlaufzeit. Damit das wirksam wird, müssen alle drei Beteiligten zustimmen: der Versorger, der bisherige und der neue Vertragspartner.
Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Anspruch auf Umschreibung gibt es nicht. Die meisten Versorger machen es trotzdem unkompliziert möglich und halten dafür eigene Formulare bereit („Vertragsübernahme", „Umschreibung" oder „Wechsel des Vertragspartners"). Lehnt der Anbieter ab, bleibt immer der zweite Weg: Der bisherige Inhaber kündigt, die neue Person schließt einen eigenen Vertrag ab.
Nicht verwechseln: Beim Ummelden bleibt die Person gleich und die Adresse ändert sich (Umzug). Beim Umschreiben bleibt die Entnahmestelle gleich und die Person ändert sich. Versorger nutzen die Begriffe leider nicht einheitlich – entscheidend ist, was passieren soll.
Umschreiben oder neu abschließen – was ist besser?
Bevor Sie das Übernahmeformular ausfüllen, lohnt ein kurzer Blick auf den bestehenden Tarif. Denn die Übernahme konserviert alles – auch einen schlechten Preis.
- Umschreiben lohnt sich, wenn der laufende Vertrag gut ist: aktive Preisgarantie, fairer Arbeitspreis, keine Vorauskasse. Dann übernimmt die neue Person die Konditionen nahtlos und muss sich um nichts kümmern.
- Neu abschließen lohnt sich, wenn der Altvertrag teuer ist – vor allem, wenn er in der Grundversorgung läuft. Die neue Person gilt beim Wechsel als Neukundin bzw. Neukunde und kann Neukundenkonditionen nutzen; das spart typischerweise 150–300 € pro Jahr.
Ein Zwischenweg ist ebenfalls möglich: erst übernehmen (damit nichts unterbrochen wird), dann in Ruhe vergleichen und regulär wechseln.
🧮 Kurz prüfen statt ratenAbschlag eingeben und sehen, was ein Neuabschluss sparen würde → →Fall 1: Trennung – Vertrag auf die Partnerin oder den Partner übertragen
Der häufigste Fall aus unserer Beratung: Ein Paar trennt sich, eine Person zieht aus – aber der Stromvertrag läuft weiter auf den Namen der Person, die geht. Das ist riskant, denn es haftet, wer im Vertrag steht, nicht, wer die Wohnung nutzt. Zahlt die verbleibende Person nicht, mahnt der Versorger den Vertragsinhaber.
Die Lösung: Der Vertrag wird zum Auszugsdatum auf die bleibende Person umgeschrieben – oder gekündigt, damit sie selbst neu abschließt. Beide Wege beginnen gleich: Zählerstand am Übergabetag ablesen (Foto mit Datum), dann gemeinsam beim Versorger melden. Ausführlich behandeln wir die Trennungs-Situation im Artikel Stromvertrag bei Trennung & Auszug: Wer zahlt?
Fall 2: Todesfall – den Vertrag eines Angehörigen übernehmen
Stirbt der Vertragspartner, endet der Vertrag nicht automatisch: Die Erben treten per Gesamtrechtsnachfolge in den laufenden Vertrag ein (§ 1922 BGB). Wer in der Wohnung bleibt – etwa die Witwe oder der Witwer –, lässt den Vertrag am besten auf den eigenen Namen umschreiben. Der Versorger braucht dafür in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde, die Kundennummer und den Zählerstand.
Wird der Haushalt aufgelöst, ist stattdessen die Kündigung der richtige Weg: In der Grundversorgung geht das jederzeit mit zwei Wochen Frist (§ 20 Abs. 1 StromGVV); bei Sonderverträgen zeigen sich viele Anbieter im Todesfall kulant. Alle Details dazu im Artikel Stromvertrag bei Todesfall: ummelden, kündigen, wer zahlt?
Fall 3: Nachmieter – kann ich meinen Vertrag „weitergeben"?
Beim Auszug liegt der Gedanke nahe, den Stromvertrag einfach dem Nachmieter zu überlassen. Möglich ist das nur als echte Vertragsübernahme – also wieder nur, wenn Versorger, Sie und der Nachmieter zustimmen. In der Praxis ist das die Ausnahme, denn meist will der Nachmieter selbst wählen.
Der übliche Weg beim Umzug: Sie nehmen Ihren Vertrag an die neue Adresse mit – oder kündigen. Kann der Anbieter Sie an der neuen Adresse nicht zu gleichen Konditionen weiterbeliefern, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist (§ 41b Abs. 5 EnWG). Und keine Sorge um die neue Wohnung: Wer dort Strom entnimmt, wird automatisch von der Grundversorgung aufgefangen – sollte aber zügig in einen eigenen, günstigeren Tarif wechseln. Mehr dazu: Stromvertrag nach Umzug – das ist zu beachten
So läuft die Umschreibung Schritt für Schritt
- Zählerstand am Stichtag ablesen und mit Datum fotografieren – er trennt die Abrechnung zwischen altem und neuem Vertragspartner.
- Kundennummer und Zählernummer heraussuchen (beides steht auf der letzten Jahresabrechnung).
- Versorger kontaktieren und nach dem Formular zur Vertragsübernahme fragen – oder den Mustertext unten verwenden.
- Beide unterschreiben: bisheriger und neuer Vertragspartner. Im Todesfall ersetzt die Sterbeurkunde die Unterschrift der verstorbenen Person.
- Schriftliche Bestätigung mit Übernahmedatum abwarten – bis dahin haftet der bisherige Inhaber weiter.
- Abschlag und Bankverbindung neu einrichten und die nächste Abrechnung gegen den Stichtags-Zählerstand prüfen.
Mustertext: Stromvertrag auf eine andere Person umschreiben
Diesen Text können Sie direkt übernehmen – per E-Mail oder Brief an den Versorger:
Kundennummer: [Kundennummer] · Entnahmestelle: [Adresse], Zählernummer [Zählernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir, den bestehenden Stromliefervertrag zum [Datum] von [Name bisherige:r Vertragspartner:in] auf [Name, Geburtsdatum, E-Mail/Telefon der neuen Vertragspartnerin bzw. des neuen Vertragspartners] zu übertragen. Der Zählerstand am Übertragungstag beträgt [Zählerstand]. Alle Vertragskonditionen sollen unverändert fortgelten.
Bitte bestätigen Sie die Vertragsübernahme schriftlich und passen Sie die Abschlags- und Zahlungsdaten entsprechend an.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bisherige:r Vertragspartner:in] · [Unterschrift neue:r Vertragspartner:in]
Im Todesfall passen Sie den zweiten Absatz an: „…den Stromliefervertrag der verstorbenen [Name] zum [Datum] auf mich als Erbin/Erben zu übertragen. Eine Kopie der Sterbeurkunde liegt bei."
Häufige Fehler bei der Umschreibung
- Nur mündlich geregelt: Ohne schriftliche Bestätigung gibt es im Streitfall keinen Beleg, ab wann die neue Person Vertragspartner ist.
- Zählerstand nicht dokumentiert: Der Versorger schätzt – und die Schlussabrechnung des alten Inhabers wird zum Streitpunkt.
- Teuren Alttarif ungeprüft übernommen: Wer die Grundversorgung „erbt", verschenkt oft 150–300 € im Jahr.
- Bei Trennung nichts unternommen: Der ausgezogene Partner bleibt zahlungspflichtig, bis umgeschrieben oder gekündigt ist.
- SEPA-Mandat zu früh widerrufen: Erst nach bestätigtem Übernahmedatum umstellen, sonst drohen Rücklastschrift-Gebühren.
Eine Umschreibung ist kein Hexenwerk: ein Schreiben, zwei Unterschriften, ein Zählerstand. Teuer wird es nur, wenn niemand sie anstößt – oder wenn ein schlechter Tarif ungeprüft weiterläuft.
Wir übernehmen die Umschreibung, Kündigung oder Neuanmeldung komplett für Sie – inklusive Tarif-Check, damit die neue Vertragspartnerin oder der neue Vertragspartner nicht in einem überteuerten Tarif landet. Die passenden Ratgeber für Ihre Situation: Trennung & Auszug · Todesfall · Umzug.
Unsere Erfahrung aus der Beratung: Die meisten Umschreibungs-Anfragen kommen nach einer Trennung – oft erst Monate später, wenn die erste Mahnung beim ausgezogenen Partner landet. Wer den Vertrag direkt zum Auszug umschreibt oder kündigt und den Zählerstand fotografiert, erspart sich genau diesen Ärger. Und: Die Umschreibung ist der beste Moment, den Tarif einmal ehrlich zu vergleichen – die neue Person ist schließlich Neukunde.
Häufige Fragen
Weiterlesen: Stromvertrag bei Trennung & Auszug · Stromvertrag bei Todesfall · Stromvertrag ohne Zählernummer
Sie möchten einen Stromvertrag umschreiben lassen und sind unsicher, ob Übernahme oder Neuabschluss besser ist? Wir unterstützen Sie kostenlos – einfach unten eintragen.
Neuer Vertrag nötig? Das sparen Sie
Wenn Sie den Vertrag übernehmen oder neu abschließen: Abschlag eingeben und Sparpotenzial sofort sehen.
Schätzwert auf Basis BDEW 2025 · Grundversorgungspreis vs. günstigster Markttarif · Persönliche Analyse kostenlos anfragen
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall)
- § 20 StromGVV – Kündigung in der Grundversorgung (zwei Wochen)
- § 41b Abs. 5 EnWG – Sonderkündigungsrecht bei Umzug (sechs Wochen)
- Bundesnetzagentur – Grundversorgung & Lieferantenwechsel
Strom-Spar-Fahrplan 2026
Die Checkliste, mit der Sie Ihren Stromvertrag prüfen, typische Fallen erkennen und im Jahr dreistellig sparen können.
- Alle Kündigungs- & Sonderkündigungsfristen auf einen Blick
- Fertiges Musterschreiben zum Kündigen
- Checkliste: teure Tarif-Fallen erkennen
Jetzt persönliche und kostenlose Beratung anfragen
Kein Callcenter, kein Formular-Dschungel. Unser Team meldet sich zeitnah persönlich bei Ihnen.